Leben in Stolpe

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Satzungen der Gemeinde

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Amtsverwaltung

Wandel durch Gemeinschaft und Infrastruktur

Von historischen Wurzeln zu modernen Herausforderungen

Die ursprüngliche Gemeinde Stolpe wurde von allen Gemeinden des ehemaligen Amtes Wankendorf durch die Auflösung der Gutsbezirke im Jahre 1928 wenigsten berührt. Am 30.09.1928 kamen die in ihren Grenzen liegenden Exklaven des Gutsbezirkes Depenau (Schlatenhorst, Klosterholz, der Krumme Teich und der Stolper See) in die Landgemeinde Stolpe zur Eingliederung. Die Einwohnerzahl betrug zu der Zeit 630. Die erste historisch belegte Ansiedlung erfolgte im Jahre 1316.

Dem gegenüber entstand die Gemeinde Depenau erst bei der Auflösung der Gutsbezirke ebenfalls am 30.09.1928 aus Bundhorst mit 212 Hektar und Horst mit 215 Hektar sowie einem Teil des Gutsbezirkes Depenau. Die Einwohnerzahl betrug 418.

 

Ab 01.01.1974 wurde die Gemeinde Depenau in die Gemeinde Stolpe eingegliedert, deren Gemeindefläche seitdem 2.321 ha beträgt und die Einwohnerzahl durch die Zusammenlegung der Gemeinden auf 1.138 anwuchs. Bei der letzten Fortschreibung zum Ende des Jahres 2007 wurden 1.318 Einwohnerinnen und Einwohner gezählt.

Die Gemeinde Stolpe – insbesondere der Bereich um die frühere Gemeinde Depenau – war in der Vergangenheit überwiegen landwirtschaftlich strukturiert. Weite Teile der Gemeinde sind es bis heute.

Seit Mitte der 90er Jahre unternimmt die Gemeinde Stolpe große Anstrengungen zur Ausweisung und Erschließung sowohl von Wohn- als auch Gewerbeflächen. Daneben hat die Gemeinde gemeinsam mit dem Landessportfischerverband den Stolper See erworben, um somit eine ökologisch verträgliche Nutzung des Sees durch die einheimische Bevölkerung zu ermöglichen. 1998 hat die Gemeinde ein multifunktionelles Dorfgemeinschaft mit Kindergarten, Jugendraum und Gemeinschaftsräumen seiner Bestimmung übergeben. Hierdurch wird das dörfliche Miteinander erheblich gefördert, nachdem 1994 die einzige Gastwirtschaft einem Großbrand zum Opfer fiel.

Die Gemeine Stolpe ist von dem Ausbau der B 404 zur A 21 in nördliche Richtung sowohl im Positiven als auch im Negativen betroffen. Herforderung stellt die Finanzierung des Eigenanteils an einer neuen Gemeindeverbindungsstraße dar. Die 13 Mitglieder der Gemeindevertretung werden sich weiterhin engagiert um die Belange der Gemeinde und ihrer Einwohnerinnen und Einwohner verwenden.

Mängelanzeige – Schäden – Hinweise

Hier können die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde der Verwaltung mitteilen. Bei Sofortsachen wenden sie sich bitte telefonisch an das Amt Bokhorst- Wankendorf:

Außerhalb der Öffnungszeiten in Notfällen an Feuerwehr und Polizei.

  • Mängel und Gefahrstellen im öffentlichen Verkehrsraum
  • Beschädigungen
  • Wichtige Hinweise unterschiedlichster Art

15 + 3 =

Satzungen der Gemeinde

Straßenreinigungssatzung

der Gemeinde Stolpe

Geschäftsordnung

der Gemeinde Stolpe

Hauptsatzung

der Gemeinde Stolpe

Straßenausbau-

beitragssatzung

Beitrags- und Gebührensatzung Wasser 2016

Satzung Oberflächenentwässerung Stolpe

Satzung Hundesteuer

Gremien

Bürgerinformationssystem

Holger Bajorat

Bürgermeister der Gemeinde Stolpe

Dorfstraße 37b, 24601 Stolpe
Tel. (0 43 26) 17 67
Mobil (01 71) 73 14 16 5

1. stellvertretender Bürgermeister

Stefan Müller

2. stellvertretende Bürgermeister

Matthias Stührwoldt

Amtsverwaltung Bokhorst-Wankendorf

Amt Bokhorst-Wankendorf
Kampstraße 1
24601 Wankendorf

Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein